Schutzkonzept TV Schützingen – Corona Pandemie und Sport

Änderung ab dem 01.07.2020


Auf der Grundlage der neuen Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die am Mittwoch, den 01.Juli 2020, in Kraft tritt, des Schreibens der Gemeinde Illingen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs im Freien vom 11.05.2020 und der Verordnung des Kultusministeriums und des
Sozialministeriums über die Sportausübung (Corona- Verordnung Sport – CoronaVO Sport) vom 25.6.2020, hat der TV Schützingen folgende Punkte zum Schutz seiner Mitglieder entwickelt.

  1. Hygieneregeln Einhalten der gängigen Hygieneregeln auf Basis der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BzgA – www.infektionsschutz.de –wie:
  • Vor dem Sportbeginn müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden.
  • Regelmäßiges und gründliches Händewaschen (mind. 30 Sekunden)
  • Die Hände aus dem Gesicht fernhalten
  • Richtige Husten- und Niesetikette
  1. Social Distancing Währende des Trainings soll ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden, wenn dies möglich ist. [§3 (2) CoronaVO
    Sport]
  2. Max. Gruppengröße Trainings-/Übungseinheiten mit Raumwegen dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von max. 20 Personen erfolgen. [§9 (1) CoronaVO]
  3. Körperkontakt Begrüßungsrituale, wie Umarmen oder Handgeben sind untersagt.
  4. Infektionsschutz Trainingsteilnehmer/ Trainingsteilnehmerinnen sowie Trainer/Trainerinnen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Training teilnehmen. Sie informieren die Trainingsgruppe telefonisch oder per Email über ihre Krankheitssymptome, bleiben zuhause und kontaktieren den Hausarzt.
  5. Umkleiden/Toiletten Beim Benutzen der Umkleiden, Toiletten und Duschen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.[§2 (3) CoronaVO Sport)
    Vor und nach dem Toilettengang müssen die Hände mit Seife gewaschen werden. Die Toiletten müssen sauber hinterlassen werden. Auf die übliche Toilettenhygiene ist unbedingt zu achten. Der Träger und/oder der Verein hat für ausreichend desinfizierende Seife und Papierhandtücher zu sorgen. Den Weisungen des Anlagenbetreibers ist Folge zu leisten. Toiletten werden nach dem Reinigungsplan der Gemeinde jeden Tag gereinigt.
  6. Teilnehmer/innen Teilnehmerinnen/Teilnehmer sind nach §6 CoronaVO zu dokumentieren. Dies erfolgt auf dem ausgehändigten Formular, welches nach jeder Übungsstunde bei der technischen Leiterin (Silke Walz) durch den Übungsleiter persönlich abgegeben wird. Diese Daten werden 30 Tage lang aufbewahrt und anschließend vernichtet. Jeder Teilnehmer/ jede Teilnehmerin muss das Schutzkonzept unterschreiben und beim Übungsleiter abgeben. Bei Minderjährigen ist eine schriftliche Einverständniserklärung der
    Erziehungsberechtigten erforderlich.
  7. Sportgeräte Die Nutzung von Matten für Gymnastik, die Mobilisation und das Stabilisationstraining ist untersagt. Alle Teilnehmerinnen/Teilnehmer nehmen hierfür eigene Handtücher oder Isomatten mit in das Training. Die Nutzung von Sport- und
    Trainingsgeräten wird erlaubt, jedoch dürfen diese im Training stets nur von einer Person genutzt werden und müssen am Ende des Trainings mit Anolyte-B Desinfektion gereinigt werden. Diesen steht im Materialschrank bereit.
  8. Trainingsgruppenwechsel Bei einem Wechseln zwischen den Gruppen wird eine Pause von 10 Minuten eingeplant, um ein Aufeinandertreffen auszuschließen.
  9. Lauftraining Beim Lauftraining ist der Mindestabstand zum Nebenmann von 1,5m einzuhalten. Nachfolgenden Läufern wird ein Abstand von mindestens 15m zur Sicherheit („Tröpfchenwolkentheorie“) empfohlen. Laufen außerhalb des Sportgeländes ist in einer Kleingruppe von maximal 20 Personen auch möglich.
  10. Sprinttraining Beim Sprinttraining auf der Geraden müssen zwei Bahnen zwischen den Läufern freigelassen werden.
  11. Sportgelände Das Sportgelände wird ausschließlich betreten, wenn ein Übungsleiter vor Ort ist. Das Training darf nur in den ausgewiesenen Zeiten stattfinden. Zuschauende Begleitpersonen sind beim Training nicht zugelassen. Ankunft am Sportgelände frühestens 5 Minuten vor Trainingsbeginn.
  12. Vereinsheim Die Zusammenkunft nach oder vor dem Training im Vereinsheim ist untersagt.
  13. Trainer/ Übungsleiter Der Trainer / die Trainerin, die Übungsleiterin / der Übungsleiter ist verantwortlich für das Einhalten des Schutzkonzepts in seiner Gruppe. Dass er dies zur Kenntnis genommen hat, bestätigt er mit der Unterschrift auf dem Formular.
  14. Weitere Maßnahmen – Händewaschen mindestens 30 Sekunden und mit Seife.
  • Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde.
  • Spucken und von Naseputzen auf dem Feld ist untersagt.
  • Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln.
    Es können nur Personen an Übungsstunden teilnehmen, die die folgenden Bedingungen erfüllen:
    Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV- Infektion (Husten, Halsweh, Fieber / erhöhte Temperatur ab 38°C, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl, Muskelschmerzen). Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen. In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV getestet worden ist.
    Sollten während der Zeit der Teilnahme am Trainingsangebot Symptome auftreten, die für das Virus sprechen bzw. ein positiver Test durchgeführt werden, ist der zuständige Übungsleiter sofort zu
    kontaktieren, damit weitere Schritte eingeleitet werden können.